Die offizielle Weltmeisterschaft
im Handtaschen-Weitwurf
 
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DAS REGELWERK

Zur fairen, toleranten und gewaltlosen Durchführung der offiziellen Weltmeisterschaft im Handtaschen-Weitwurf (HTWWWM), welche Menschen aus aller Welt mit Taschen aus aller Welt verbindet, gilt dieses Regelwerk für alle Werfer*innen, für jede Fangruppe, für die Organisatoren sowie das Organisationsteam der HTWWWM.

An der HTWWWM darf grundsätzlich jeder Mensch, unabhängig seiner Hautfarbe, seines Glaubens, seines Alters, seiner demokratisch politischen Orientierung und seiner sexuellen Selbstbestimmung, teilnehmen.

Für die einvernehmliche Regelbildung wurde dieses Werk unter Einbeziehung der Jurypräsidentin Irmgard Knüppel, des Bundestrainers Jens Vatter (Dipl.-Sportökonom), des Anti-Doping-Beauftragten Justus Schneider (Dipl.-Sportökonom), der Organisatoren André Puchta (Idee & Konzept), Gaby Mutschke (Kulturmanagerin) und Dennis Herrmann (Verwaltungsfachwirt) sowie einem Auszug aus der Teilnehmerschaft gebildet, diskutiert und verabschiedet.

 
 

 

 
     
 

 

 
 

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REGULARIEN ZUR HTWWWM

§ 1
Das Regelwerk

(1) Das Regelwerk soll zur einwandfreien und fairen Durchführung der Handtaschen-Weitwurf Weltmeisterschaft dienen. Es ist eindeutiger und maßgeblicher Bestandteil der Meisterschaft. Jeder Sportler und jede Sportlerin sowie jeder sonstige Mitwirkende hat die Regeln einzuhalten. Eine Regeländerung ist während einer Weltmeisterschaft, wenn diese Änderung nicht ausdrücklich erlaubt ist, unzulässig.

(1a) Eine Änderung der Anzahl von Spielrunden kann bei dem (drohenden) Eintritt einer höheren Gewalt (Unwetter etc.) erfolgen. Bei einer Spielrunde handelt es sich jeweils um die Vorrunde, das Halbfinale, das Viertelfinale sowie das Finale. Über die Änderung entscheiden die sich zum Zeitpunkt der Änderung noch im Wettbewerb befindlichen Teams. Die Abstimmung erfolgt per Handzeichen. Eine einfache Mehrheit ist ausreichend.

(2) Ergibt sich bei der Durchführung der Weltmeisterschaft eine Regelungslücke, entscheidet zur zügigen Weiterführung der Veranstaltung ein Komitee bestehend aus der Jurypräsidentin, dem Bundestrainer sowie dem jeweils betroffenen und einem weiteren, vom Spielstatus unabhängigen Teamleader über den weiteren Verlauf. Persönliche Präferenzen dürfen der Entscheidung nicht beiwiegen.

(3) Ist der Wurf eines Teamleaders von der Regelungslücke betroffen, tritt an die Stelle des Teamleaders der zweite Werfer der Gruppe.

§ 2
Teamstärke

(1) Jedes Team besteht aus vier Personen.

(2) Mitglieder der Fangruppierungen gehören nicht zum Team.

§ 3
Anzahl der Werfer

-entfallen-

§ 4
Werfer

(1) Jeder Werfer besteht aus einer einzelnen volljährigen Person. Das Teilen einer Werferposition mit mehreren Personen ist nicht möglich.

(2) Die Aufgabe eines jeden Werfers ist die Wiedergabe seiner bestmöglichen Wurfleistung sowie Erzielung einer bestmöglichen Gesamtbewertung, die zur Erreichung des Weltmeistertitels führen soll.

§ 5
Ersatzwerfer

-entfallen-

§ 6
Wurfreihenfolge

(1) Die Einsatzreihenfolge der Werfer ist vor Beginn der HTWWWM von den Teams in Eigenregie festzulegen. Eine Vorgabe zur Reihenfolge wird von der HTWWWM nicht gegeben. Der Teamleader steht an erster Stelle.

(2) Die Reihenfolge darf während der Weltmeisterschaft nicht verändert werden.

§ 7
Wurfgerät

(1) Es darf bei der HTWWWM ausschließlich mit einem nach § 8 zugelassenem Wurfgerät geworfen werden.

(2) Bei dem Wurfgerät darf es sich nur um eine Handtasche im klassischen Sinne handeln. Das Wurfgerät muss als Handtasche eindeutig erkennbar sein. Verunstaltete oder zweckentfremdete Wurfgeräte sind von der Teilnahme ausgeschlossen.

(3) Um eine Handtasche im Sinne von Absatz 2 handelt es sich, wenn
a) es kein Leinenbeutel ist,
b) es keine Plastiktüte ist,
c) die tatsächliche Henkellänge inklusiv Verbindungsstück zum eigentlichen Taschenraum nicht mehr als 70 cm beträgt. Bei Handtaschen mit mehr als einem Henkel darf jeder Henkel inklusiv Verbindungsstück zum eigentlichen Taschenraum nicht mehr als 70 cm betragen.

(4) In Streitfällen entscheidet die Jury über die Zulässigkeit des Wurfgerätes.

§ 8
Zulassung des Wurfgerätes

(1) Alle von Werfern selbst mitgebrachten Wurfgeräte müssen vor ihrem Einsatz bei der HTWWWM zugelassen werden. Die Zulassung von Wurfgeräten, die durch die HTWWWM zur Verfügung gestellt werden, erfolgt vor Beginn der Weltmeisterschaft durch die HTWWWM im Vier-Augen-Prinzip.

(2) Bei der Zulassung nach Absatz 1 Satz 1 ist der jeweilige Teamleader zu beteiligen, sofern dieser die Beteiligung eigenständig fordert.

(3) Ein Wurfgerät, das für den Wurf einer biologisch weiblichen Person zugelassen werden soll, muss:
a) insgesamt mindestens 1.000 Gramm wiegen,
b) den Vorgaben aus § 7 Absatz 2 und 3
entsprechen.

(4) Ein Wurfgerät, das für den Wurf einer biologisch männlichen Person zugelassen werden soll, muss:
a) insgesamt mindestens 2.000 Gramm wiegen,
b) den Vorgaben aus § 7 Absatz 2 und 3
entsprechen.

(5) Ein den Regeln entsprechendes Wurfgerät wird durch die HTWWWM so verschlossen, dass ein einfaches Verändern des Wurfgerätes nicht möglich ist. Das Wurfgerät nach Absatz 3 darf ausschließlich von einer biologisch weiblichen Person für den Wettkampf genutzt werden.

§ 9
Hilfsmittel im oder am Wurfgerät

(1) Das Wurfgerät darf mit Hilfsmitteln bestückt und verziert werden. Als Hilfsmittel gelten auch Dekorationsmittel.

(2) Ein Hilfsmittel,
a) das die Flugeigenschaft des Wurfgerätes durch eine vom Hilfsmittel selbständige mechanische oder elektronische Einwirkung beeinflusst (z.B. Tragflächen, Fallschirm) oder

b) das die Flugeigenschaft des Wurfgerätes durch eine mechanische oder elektronische Einwirkung durch eine Person oder einen anderen Gegenstand beeinflusst (z.B. ferngesteuerter Propeller, Ventilator)
ist verboten.

(3) Ein Hilfsmittel, dass dem Design der Handtasche oder der Motivation des Teams oder des Fanclubs dient, und
a) durch das niemand verletzt oder gefährdet werden kann,
b) deren Einsatz rechtlich zulässig ist,
c) es sich nicht um Schlag-, Stich- oder Feuerwaffen oder andere Waffen handelt,
d) kein verbotenes oder diskriminierendes Emblem, Abzeichen oder Aufdruck enthält
und nicht unter Absatz 2 fällt, ist erlaubt.

(4) Das Wurfgerät ist vor der Zulassung nach § 8 mit den gewünschten und erlaubten Hilfsmitteln auszustatten. Die Gewichte der Hilfsmittel finden bei dem notwendigen Gesamtgewicht Berücksichtigung. Nachträgliche Änderungen sind nicht zulässig und führen zum Ausschluss des Wurfgeräts.

(5) Verliert das Wurfgerät nach dem Abwurf durch den Werfer und durch Verlust von Hilfsmitteln und Beschwerungen oder durch die Demontage von Hilfsmitteln an Gewicht, so ist das Wurfgerät vor dem nächsten Wurf entsprechend durch Mitarbeiter der HTWWWM in geeigneter Form wieder zu beschweren und neu zu verschließen. Das Wurfgerät gilt als abgeworfen, wenn kein Körperteil mehr mit dem Wurfgerät im körperlichen direkten Kontakt steht. Die stets zu erzielende Schwere des Wurfgerätes richtet sich nach § 8 Absatz 3 Buchst. a und Absatz 4 Buchst. a.

§ 10
Leistungssteigernde Hilfsmittel

(1) Tapeverbände prophylaktischer Art oder aus Gründen des Schutzes bei vorhandenen Verletzungen sind erlaubt.

(2) Es ist kein Hilfsmittel erlaubt, das dem Teilnehmer einen künstlichen Vorteil verschafft, wie z.B. Hilfsmittel, die den Beschleunigungsweg verlängern, Drehgeschwindigkeiten erhöhen oder Hebelverhältnisse verändern.

(3) Hilfsmittel, die in Absatz 1 nicht genannt aber dennoch notwendig sind, bedürfen der Zustimmung des Anti-Doping-Beauftragten. Die Zustimmung ist vor Beginn der Weltmeisterschaft einzuholen.

§ 11
Berauschende Substanzen

(1) Der Konsum von berauschenden Substanzen zur Leistungs-steigerung (Doping) vor und während der Weltmeisterschaft oder ein Verstoß gegen die Vorgaben gemäß § 10 sind grundsätzlich verboten. Er führt zur sofortigen Disqualifizierung des Betroffenen. Absatz 2 findet entsprechend Berücksichtigung.

(2) Erfolgt aus dem Konsum alkoholischer Getränke oder Nahrungsmittel eine Gefahr für andere Menschen oder deren Eigentum, entscheidet die Jurypräsidentin mit dem Anti-Doping-Beauftragten und dem jeweiligen Teamleader über den Ausschluss von der Weltmeisterschaft. § 1 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden. Dieser Absatz gilt lex special zu Absatz 1.

§ 12
Vorrunde

(1) Die Startreihenfolge zur Vorrunde wird zum Beginn der Weltmeisterschaft durch die Jurypräsidentin im Losverfahren gezogen. Die Reihenfolge der gezogenen Teams entspricht der Startreihenfolge. Die Ziehung erfolgt mindestens im Vier-Augen-Prinzip. Die Teilnahme der Sportler und Fangruppen ist zulässig. Ein Mitwirkungsrecht der Sportler und Fangruppen besteht nicht.

(2) Das Team sichert sich gemeinschaftlich mit der Teilnahme in der Vorrunde einen Platz auf der Gesamtergebnisliste. Den ersten Platz der Gesamtergebnisliste belegt das Team mit der höchsten Gesamtbewertung. Die Listenpositionierung erfolgt absteigend entsprechend der jeweiligen Gesamtbewertung.

(3) Bei der Wertung wird die Wurfweite gemäß § 18 Absatz 1a sowie die B-Wertung gemäß § 18 Absatz 2 und 2a berücksichtigt.

§ 13
Viertelfinale

(1) Zum Viertelfinale werden die Teams zugelassen, die im Gesamtergebnis der Vorrunde die ersten acht Plätze belegen. Belegen zwei oder mehr Teams der Vorrunde den achten Platz, so trägt ein gesonderter Wettkampf zwischen den jeweiligen Teamleadern die auf demselben Rang stehen, zur Entscheidung bei. Bei den Entscheidungswürfen werden nur die Wurfweiten nach § 18 Absatz 1a berücksichtigt. Liegt nach dem Entscheidungswettkampf weiterhin Gleichheit vor, entscheidet ein Münzwurf (Kopf oder Zahl). Der Münzwurf erfolgt durch die Jurypräsidentin.

(2) Der erste Wettkampf im Viertelfinale erfolgt durch das den achten Platz in der Vorrunde belegende Team gegen das den ersten Platz in der Vorrunde belegende Team. Das den achten Platz belegende Team beginnt mit dem ersten Wettkampf.

Der zweite Wettkampf im Vierteilfinale erfolgt durch das den siebten Platz in der Vorrunde belegende Team gegen das den zweiten Platz in der Vorrunde belegende Team. Das den siebten Platz belegende Team beginnt mit dem zweiten Wettkampf.

Der dritte Wettkampf im Vierteilfinale erfolgt durch das den sechsten Platz in der Vorrunde belegende Team gegen das den dritten Platz in der Vorrunde belegende Team. Das den sechsten Platz belegende Team beginnt mit dem dritten Wettkampf.

Der vierte Wettkampf im Vierteilfinale erfolgt durch das den fünften Platz in der Vorrunde belegende Team gegen das den vierten Platz in der Vorrunde belegende Team. Das den fünften Platz belegende Team beginnt mit dem vierten Wettkampf.

(3) Im Viertelfinale wird die Wurfweite gemäß § 18 Absatz 1a berücksichtigt. Eine B-Wertung erfolgt nicht.

§ 14
Halbfinale

(1) Zum Halbfinale werden die Teams zugelassen, die im Viertelfinale bei den jeweils einzelnen Wettkämpfen gesiegt haben.

(2) Der erste Wettkampf im Halbfinale erfolgt durch den Gewinner einer Viertelfinalrunde mit der insgesamt in den Viertelfinalrunden besten Wertung gegen den Gewinner einer Viertelfinalrunde mit der insgesamt in den Viertelfinalrunden schlechtesten Wertung. Der Gewinner mit der schlechteren Wertung beginnt im Wettkampf.

Der zweite Wettkampf im Halbfinale erfolgt durch den Gewinner einer Viertelfinalrunde mit der insgesamt in den Viertelfinalrunden zweitbesten Wertung gegen den Gewinner einer Viertelfinalrunde mit der insgesamt in den Viertelfinalrunden zweitschlechtesten Wertung. Der Gewinner mit der schlechteren Wertung beginnt im Wettkampf.

(3) Im Halbfinale wird die Wurfweite gemäß § 18 Absatz 1a berücksichtigt. Eine B-Wertung erfolgt nicht. § 13 Absatz 1 Satz 2 bis 4 gilt entsprechend.

§ 15
Finale

(1) Zum Finale werden die Teams zugelassen, die im Halbfinale bei den jeweils einzelnen Wettkämpfen gesiegt haben.

(2) Der Gewinner mit der schlechteren Wertung im Halbfinalwettkampf beginnt im finalen Wettkampf.

(3) Im Finale wird die Wurfweite gemäß § 18 Absatz 1a berücksichtigt.
Eine B-Wertung erfolgt nicht. § 13 Absatz 1 Satz 2 bis 4 gilt entsprechend.

§ 16
Weltmeister, Vizeweltmeister

(1) Das Team, das im Finale nach § 15 den Wettkampf gewonnen hat, ist der Weltmeister des jeweiligen Jahres.

(2) Das Team nach Absatz 1 wird durch die Jurypräsidentin offiziell durch die Übergabe der Weltmeisterurkunde zum Weltmeister ernannt und bekommt nach der Ernennung vom Weltmeister des Vorjahres den Wanderpokal übergeben.

(3) Durch den Sieg löst der nach Absatz 2 amtierende Weltmeister den Weltmeister der letzten Weltmeisterschaft von seinem Titel ab. Der Weltmeister des Vorjahres darf sich ab dem Zeitpunkt der Ernennung nach Absatz 2 “Weltmeister im Handtaschen-Weitwurf“ mit dem Zusatz der jeweiligen Jahreszahl nennen. Das Nennrecht nach Satz 2 ist unbefristet. Eine Aberkennung ist nur aus besonderem Grund und bei der Verletzung der HTWWWM-Grundprinzipien (Präambel) durch die Jurypräsidentin möglich.

(4) Das Team, das im Finale nach § 15 den Wettkampf verloren hat, ist der Vize-Weltmeister des jeweiligen Jahres. Der Vize-Weltmeister erhält von der Jurypräsidentin eine Urkunde über den zweiten Platz. Er erhält keinen Wanderpokal. Absatz 3 gilt entsprechend.

§ 17
Der Wettkampf

(1) Jeder Wettkampf besteht aus zwei Teams, die insgesamt acht Würfe vollziehen.

(2) Die jeweiligen Teams werfen immer als Gruppe. Jeder Werfer hat einen (1) Versuch.

(3) Bei jedem Wurf wird die Wurfweite ermittelt und bekannt gegeben. In der Vorrunde wird zuzüglich der Wurfweite eine B-Wertung ermittelt und bekannt gegeben. Einwände sind unmittelbar nach der Bekanntgabe nach Satz 1 zu erheben.

§ 18
Wurfweite, B-Note, Wertung, Datenerfassung

(1) Die Wurfweite wird in metrischer Einheit gemessen.

(1a) Die Messung beginnt an der Abwurflinie und endet an der Aufschlagstelle des Wurfgerätes, die der Abwurflinie am nächsten liegt. Die Abmessung erfolgt durch den Bundestrainer. Er kann sich eine geeigneten Hilfs- oder Vertretungsperson hinzuziehen. Die Wurfweite wird mit 100 % bei der Gesamtwertung des Wurfs berücksichtigt.

(2) Die B-Note bewertet die psychologische sowie die kreative Ausführung des Wurfes. Bestandteile der psychologischen Bewertung sind zum Beispiel die Liebe zur Handtasche und die Sensibilität und Sentimentalität beim Loslassen der Handtasche. Bestandteile der kreativen Bewertung sind zum Beispiel Kreativität des Wurfs, Vielfältigkeit und Ideenreichtum, originelle Schrittabfolge, Landestypische Kleidung, Sonstige individuelle und erlaubte Bestandteile des Wurfs.

(2a) Die Wertung der B-Note erfolgt gemeinschaftlich durch die Fachjury. Für die B-Note können maximal 10 Punkte erreicht werden. Halbe Punktwerte sind zulässig. Die Summe der B-Wertung wird als Dezimalzahl mit 10% bei der Gesamtwertung des Wurfs berücksichtigt.*1

(3) -entfallen-

(3a) -entfallen-

(4) Die Datenerfassung erfolgt durch die Datenerfassungsstelle.

*1 Berechnungsbeispiel: Fachjury bewertet mit 8 Punkten
Berechnung: 8 Punkte entspricht 8 Metern. Daher werden 0,80 Meter (10% von 8 Metern) zur Wurfweite addiert.

§ 19
Wurfarten, Wurfzulässigkeit, Wurfgültigkeit

(1) Der Werfer darf das Wurfgerät durch
a) den Stoßwurf oder
b) den Kurbelwurf oder
c) -entfallen-
d) den Freestylewurf
in die Zielrichtung innerhalb des Wurfraums werfen.

(2) Während des Schwungholens ist eine Gesamtkörperdrehung um die eigene vertikale oder horizontale Körperachse nicht erlaubt. Der Werfer darf mit keinem Körperteil die Abwurflinie berühren oder übertreten. Das Überragen der Abwurflinie in der Luft ist erlaubt. Der Abwurfbereich ist nach dem Abwurf nach hinten zu verlassen.

(3) Der Werfer hat stets darauf hin zu arbeiten, dass die Handtasche nicht ins Publikum geschleudert wird. Teilnehmer, die vorsätzlich, grob fahrlässig oder fahrlässig Lebewesen gefährden, werden mit sofortiger Wirkung von der Teilnahme durch die HTWWWM disqualifiziert.

(4) Ein Wurf, bei dem das Wurfgerät nicht innerhalb des Wurfraums landet, ist ungültig. Der Wurfraum befindet sich zwischen dem Absperrgitter (linke Seite) und der Bordsteinkante (rechte Seite). Landet die Handtasche mit dem eigentlichen Taschenraum überwiegend außerhalb des Wurfraumes, ist der Wurf ungültig. Berührungen zwischen der Handtasche und dem Bereich außerhalb des Wurfraumes bleiben unberücksichtigt. Der ungültige Wurf darf nicht wiederholt werden.

(5) Hält der Werfer sich nicht an die Absätze 1 bis 3, so ist der Wurf ungültig. Ein ungültiger Wurf findet in der Wertung keine Berücksichtigung und darf nicht wiederholt werden.

(6) Wirft der Werfer das Wurfgerät in der Vorrunde so, dass es nicht innerhalb des Wurfraumes landet (Absatz 4) und die Absätze 1 bis 3 nicht wirksam werden, so findet nur eine Wertung gemäß § 18 Absatz 2 und 2a statt.

§ 20
Disqualifikation

(1) Die HTWWWM kann Teilnehmer von der Weltmeisterschaft ausschließen. Der Ausschluss muss fachlich und sachlich begründet sein und kann bereits vor Beginn der Weltmeisterschaft ausgesprochen werden. Findet der Ausschluss vor dem Beginn der Weltmeisterschaft statt, so darf sich das Team mit einer anderen Person an Stelle des Ausgeschlossenen bedienen.

(2) Teilnehmer, die sich nicht an die ausgeschriebenen, durch Briefing kommunizierten sowie grundgesellschaftlichen Regeln halten oder täuschen, werden mit sofortiger Wirkung vom Wettbewerb ausgeschlossen.

(3) Die HTWWWM behält sich jegliche zulässige und notwendige Maßnahmen, die zur Einhaltung der Ordnung bei der WM notwendig sind, vor.

§ 21
Beschwerderecht

(1) Jeder Teilnehmer kann in einer eigenen Angelegenheit gegen eine Ungültigkeitsentscheidung Protest einlegen. Der Protest muss unverzüglich sowie sachlich begründet gegenüber dem Bundestrainer oder der Fachjury erhoben werden. Die Erhebung kann formlos erfolgen.

(2) Über den Protest wird im Eilverfahren, in mündlicher Form und während der Weltmeisterschaft entschieden. An der Entscheidung sind der Bundestrainer sowie die Fachjury zu beteiligen. Der betroffene Teamleader ist zu hören. § 1 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden.

(3) Für jede Ungültigkeitsentscheidung ist ein (1) Protest zulässig.

§ 22
Hausregeln

Die HTWWWM findet auf dem Gelände der Movie Park Germany GmbH, Warner Allee 1, 46244 Bottrop-Kirchhellen (Germany) statt. Die jeweils gültigen Hausregeln des Movie Park Germany sind zu beachten. Dieses Regelwerk hat in keinster Weise einen eingreifenden Charakter in die Hausregeln des Movie Park Germany sowie in öffentlich rechtliche Normen.

§ 23
Inkrafttreten

Das Regelwerk trat am 01.08.2015 in Kraft. Gleichzeitig trat das Regelwerk zur Weltmeisterschaft im Handtaschen-Weitwurf vom 2. August 2014 außer Kraft.

 
 

 

 
 
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